Schäden in der Waschanlage – Diese Rechte haben Sie
Regelmäßige Fahrten in die Waschanlage gehören für viele Autobesitzer zum Alltag. Doch was tun, wenn das Fahrzeug dabei beschädigt wird? Hier sind die wichtigsten Informationen und Tipps, wie Sie Ihre Rechte geltend machen können.
Fahrzeug sofort nach der Wäsche kontrollieren
Es ist ratsam, das Auto direkt nach dem Verlassen der Waschanlage gründlich zu überprüfen. Sollten Schäden vorhanden sein, melden Sie diese unverzüglich dem Betreiber der Waschanlage. Eine sofortige Schadensmeldung kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
Unterstützung bei Konflikten mit dem Waschanlagen-Betreiber
Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, hilft eine Schlichtungsstelle weiter. Der ADAC bietet rechtliche Unterstützung und klärt, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Schritte nach der Autowäsche
- Unmittelbare Kontrolle: Untersuchen Sie das Auto direkt nach der Wäsche auf mögliche Schäden.
- Schadensmeldung: Melden Sie etwaige Schäden sofort beim Betreiber, bevor Sie das Gelände verlassen.
- Schriftliche Bestätigung: Lassen Sie sich die Schäden schriftlich bestätigen.
Falls Sie den Schaden erst später bemerken, können Sie ihn dennoch melden. Allerdings wird es schwieriger nachzuweisen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist.
Häufige Schäden und Verantwortlichkeiten
Häufig entstehen Schäden durch unsachgemäß arbeitende oder verschmutzte Reinigungsbürsten. Der Betreiber der Waschanlage ist in der Regel verpflichtet, diese Schäden zu ersetzen. Er muss sicherstellen, dass keine Fremdkörper in den Bürsten stecken, die Kratzer oder andere Schäden verursachen könnten. Eine kontinuierliche Überprüfung nach jedem Waschvorgang ist allerdings nicht zumutbar.
Unfälle in der Waschstraße
Kommt es in der Waschstraße zu einem Auffahrunfall, muss der Betreiber nachweisen, dass er die Kunden über die Verhaltensregeln informiert hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten, sondern auch sicherstellen muss, dass kein Schaden durch das Verhalten der Kunden entsteht (BGH, Urteil vom 19.7.2018, Az.: VII ZR 251/17). Weitere interessante Details finden Sie in dem Urteil "Bremsmanöver in der Waschanlage: Wer zahlt den Schaden?".
Fazit
Bei einem Schaden in der Waschanlage ist es wichtig, schnell zu handeln und den Schaden sofort zu melden. Dokumentieren Sie alles gründlich und lassen Sie sich schriftliche Bestätigungen geben. Bei Konflikten kann eine Schlichtungsstelle helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Der ADAC steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.